Hinweise zum
Betriebspraktikum Technischer Assistent für Konstruktions- und Fertigungstechnik:
Ziele der Assistentenausbildung sind der Erwerb
– einer breiten berufstheoretischen und studienbezogenen Basisqualifikation sowie
– fundierter berufspraktischer Fertigkeiten.
Dazu reicht erfahrungsgemäß der Lernort Schule nicht aus:
Vielfach fehlt dort der “raue Wind des beruflichen Alltags”, und gerade auch diesen sollen die jungen Leute im Praktikum kennen lernen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen des Praktikums ist es, Kontakte zwischen Auszubildenden und Betrieben, die an zuverlässigen Mitarbeitern interessiert sind, anzubahnen.
Während der Praktika sind folgende Unternehmensbereiche für die Assistentenausbildung von besonderem Interesse:
- Entwicklung und Konstruktion
- Arbeitsvorbereitung, Betriebsablaufplanung
- Fertigungsabteilungen: spanende oder spanlose Fertigung, Montage, Serienproduktion
- Werkzeug- und Vorrichtungsbau
- Labor, Materialprüfung
- Qualitätssicherung, Prüftechnik
- Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Anlagen
Die soeben genannten Bereiche sind als Anregung zu verstehen; eine Verpflichtung zum praktischen Einsatz in allen Bereichen besteht selbstverständlich nicht! Entscheidend sind immer die Einsatzmöglichkeiten des jeweiligen Unternehmens. (Einzelheiten hat die Praktikantin/der Praktikant vor Beginn des Praktikums mit dem Berufskolleg abzustimmen!)
Praktika in den genannten Bereichen sollen vor allem dazu beitragen, Entscheidungen über künftige Studien- und Berufsschwerpunkte mit zu beeinflussen. Sie sollen die Lernenden darüber hinaus in die Lage versetzen, das “Oben” und “Unten” von Unternehmen zu begreifen.
Weiterhin dienen derartige Tätigkeiten dem Nachweis von Berufspraktika, die von den Praktikantenämtern der Hochschulen gefordert werden. Sie sind also bereits in dieser Ausbildungsphase studienrelevant.
Das Praktikum sollte aus diesem Grunde betrieblicherseits stets als Hochschulpraktikum (und nicht als Regelschulpraktikum) verstanden werden.
Arbeitszeiten, Versicherungen
Während der Praktikantenzeit hat sich die Praktikantin/ der Praktikant an die betriebsüblichen Arbeitszeiten zu halten.
Der Versicherungsschutz während des betrieblichen Praktikums (bei Wege- und Arbeitsunfällen) wird – da es sich um eine Tätigkeit im Rahmen einer vollzeitschulischen Ausbildung handelt – von der Versicherung des Schulträgers, dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV), übernommen. Ggf. darüber hinaus gehende rechtsrelevante Bestimmungen sind von dieser Regelung nicht tangiert, es gilt die aktuelle Rechtslage.
Praktikumsberichte
Um eine nachhaltige Reflexion des durchgeführten Praktikums sicher zu stellen, müssen von den Praktikantinnen und Praktikanten Berichte angefertigt werden.
Zwei Arten von Ausarbeitungen sind dabei vorzulegen:
1. Tätigkeitsnachweise
- Kurzberichte mit dokumentierender / protokollierender Funktion (“Wochenberichte”)
2. Praktikumsarbeit
- Umfassender Bericht über eine oder mehrere ausgewählte Tätigkeit/en während des Praktikums.
Die Ausarbeitungen zu den Praktika sind wie folgt zu strukturieren:
Tätigkeitsnachweis
- Kurzbeschreibung des Betriebes, in dem das Praktikum durchgeführt wurde (Produktpalette, Betriebsgröße, Beschäftigtenzahl, eingesetzte Fertigungsmittel).
- In Wochenberichten sollen die Tätigkeiten jedes einzelnen Praktikumstages in knapper Form dargestellt werden (s. Formular).
Praktikumsarbeit
Als Praktikumsarbeit soll eine besonders interessante oder anspruchsvolle Tätigkeit, die während der Praktikantenzeit ausgeübt wurde, ausführlich beschrieben werden. Das (berufsbezogene) Thema kann frei gewählt werden, muss jedoch mit dem verantwortlichen Mitarbeiter bzw. der Geschäftsleitung abgesprochen werden.
Im Folgenden sind – beispielhaft – einige Aspekte genannt, die in der Praktikumsarbeit angesprochen und dargestellt werden könnten:
- Technologie zum Fachthema
- Beschreibung des speziellen Arbeitsauftrags
- Beschreibung von Arbeitsabläufen
- Technische Zeichnungen zur Arbeit ( falls vom Betrieb freigegeben)
- Fertigungstechnologie, Art der eingesetzten Fertigungsmittel
- Qualitätskontrollen, ggf. Messprotokolle
- bei ggf. durchgeführten Laborversuchen: Prüfprotokolle (wenn freigegeben)
- Berechnungen von Konstruktionsdaten oder zu Stückzeitvorgaben
- ggf. CNC-Programme zum Bauteil (wenn freigegeben)
- ggf. Musterwerkstücke oder (freigegebene) Ausschussteile
- Quellennachweise
An die äußere Form der Praktikumsarbeit werden folgende Forderungen gestellt:
- Deckblatt mit Angabe des Praktikumsbetriebes, des Themas, der Praktikumszeit sowie der Verfasserin/des Verfassers
- Systematische Gliederung des Berichtes mit Seitenangaben
- Alle Blätter sind durchgängig zu nummerieren.
- Der ausgearbeitete Bericht ist (am besten in einer Präsentationsmappe) zusammenzufassen.
- Die vom Praktikanten unterschriebenen und vom Betrieb gegengezeichneten Tätigkeitsnachweise (s. Nr. 1) sind der Praktikumsarbeit beizufügen.
Bewertung von Praktikumsleistungen
Die Praktikumsleistungen werden im Rahmen der Gesamtausbildung gemäß folgender Kriterien bewertet:
- Feststellung der Leistungen sowie des Verhaltens im Praktikum durch den betrieblich verantwortlichen Betreuer sowie durch den zuständigen Lehrer
- Bewertung der fachbezogenen Berichte zum Praktikum
- Themenbezogenes Kolloquium im Fachbereich nach Ende der Tätigkeiten
Ggf. angefertigte beurteilende Berichte der Betrieben werden bei der Beurteilung berücksichtigt.
Für die Unternehmen besteht natürlich keine Verpflichtung, derartige Beurteilungen anzufertigen, als Zeugnis werden sie jedoch sehr begrüßt.