Individuelle Förderung als angestrebtes Ziel von Bildung
Ein großes Ziel des Goldenberg Europakollegs ist die individuelle Förderung, welche stets die Förderung, aber auch die Forderung an unsere Schülerinnen und Schüler beinhaltet.
Wir begreifen individuelle Förderung als eine Grundaufgabe von Lehrerinnen und Lehrern und als Kriterium für guten Unterricht.
Unsere Grundlage ist das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches in §1, Abs. 1 diesbezüglich folgende Formulierung aufweist:
„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.“
Somit wird individuelle Förderung zum Recht erhoben. Das „Rahmenkonzept individuelle Förderung“ des Landes ergänzt:
„Ziel des neuen Schulgesetzes ist es, ein Schulwesen zu schaffen, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen optimal nutzen und entfalten kann. Demzufolge rückt die individuelle Förderung in das Zentrum der schulischen Arbeit und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler: An die Leistungsschwachen, an die besonders Begabten und an das Leistungsmittelfeld.“
Auch das Goldenberg Europakolleg rückt die individuelle Förderung aktiv in das Zentrum der schulischen Arbeit, wobei die jeweiligen Förderkonzepte im Sinne der Individualisierung je nach Bildungsgang unterschiedlich aussehen:
- Mechatroniker/in: Förderschwerpunkte Mathematik und Technische Kommunikation
- Chemikant/in: Teamteaching und Schülercoaching
- Chemielaborant/in: Frühere Abschlussprüfungen durch Vertiefung der Prüfungsfächer
- Industriemechaniker/in: Förderschwerpunkte Mathematik und Technische Kommunikation
- Elektroniker/in für Automatisierungstechnik: Tutorentraining und Probeprüfungen
- Gestaltungstechnische Assistenten: T-Time – Schüler helfen Schülern
Im Zuge der beruflichen Bildung verfolgen alle Bildungsgänge durch die individuelle Förderung ein gemeinsames Ziel:
Handlungskompetenz als Ziel der beruflichen Bildung
Als Handlungskompetenz verstehen wir die ganzheitliche Betrachtung von Problemstellungen, die Förderung der Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit sowie eine Förderung des Verantwortungsbewusstseins.