Die Beratung von Schüler*innen ist integraler Bestandteil der Arbeit jeder Lehrerin und jedes Lehrers. Für die Schüler*innen sind in der Regel die Klassenlehrer*innen die ersten Ansprechpartner*innen. In besonderen Situationen und unter besonderen Umständen können Beratungslehrer*innen ratsuchende Schüler*innen unterstützen. Um Verlässlichkeit in der Beratung zu gewährleisten, findet Beratung zu festen Zeiten in einem eigenen Beratungsraum statt. Dafür werden die Beratungslehrer*innen im Stundenplan gemeinsam geblockt.

Die Kontinuität der Schüler*innen-Beratung wird durch ein Beratungslehrer*innen-Team gewährleistet. Aufgrund unterschiedlicher Berufsschultage oder dringender Anliegen können zusätzlich zu den festen Beratungszeiten Termine individuell vereinbart werden. Je nach Bedarfslage variiert der Umfang der Beratung von einem einmaligen Gespräch bis hin zu einer mehrmonatigen Begleitung.

Anlässe von Beratung können sein:

  • Lebens- und Lernkrisen
  • Unterstützung bei sozialen Notlagen
  • Mobbing
  • Drogenprobleme
  • Wege zu gesunder Lebensführung
  • Schwangerschaft, Vaterschaft

Ergänzt wird das Angebot der Beratungslehrer*innen durch das Team unserer Schulpfarrer*innen Simone Drensler und Dietmar Zissoldt. Sie bieten den Schüler*innen die Möglichkeit des seelsorgerischen Gesprächs und damit Unterstützung insbesondere in persönlichen Lebenskrisen und Notsituationen.

Die Laufbahnberatung stellt ebenfalls einen Beratungsanlass dar und findet in den Bildungsgängen statt. Diese Form der Beratung wird von der Bundesagentur für Arbeit ergänzt. Die Beratungsarbeit am Goldenberg Europakolleg orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

Freiwilligkeit, Unabhängigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe
Beratung darf nicht durch Dritte eingefordert werden. Ratsuchende entscheiden folglich selbst, ob und in welcher Form Beratung in Anspruch genommen wird. Ziel ist es, den Ratsuchenden durch aktive Einbeziehung in die Problemlösung in seiner Selbstverantwortlichkeit zu stärken.

Vertraulichkeit
Eine offene und konstruktive Gesprächsatmosphäre entsteht nur, wenn die Beteiligten einander vertrauen können. Deshalb besteht für die Beratungslehrer*innen Schweigepflicht. Die Ratsuchenden entscheiden selbst an wen Informationen weitergeben werden.

Grenzen von Beratung
Beratung in der Schule kann Ratsuchende unterstützen, eigene Wege zum überwinden von Problemen zu finden, grenzt sich allerdings deutlich von Therapie ab. Falls der Beratungsbedarf nicht durch die Beratungslehrer*innen zu leisten ist, werden die Ratsuchende an dementsprechende Hilfeeinrichtungen und Fachleute weitervermittelt. Das Beratungsteam greift diesbezüglich auf eine Vielzahl von Kooperationspartnern zurück.

Kooperationen
Das Beratungsteam kooperiert mit einer Vielzahl von Jugendhilfeeinrichtungen, Institutionen und Fachleuten. Exemplarisch sind in diesem Zusammenhang zu nennen:

  • Bundesagentur für Arbeit in Brühl
  • Regionale Schulberatung/Schulpsychologischer Dienst in Brühl
  • Jugendamt Hürth und umliegender Städte
  • Jugendhilfe im Strafverfahren Hürth und umliegender Städte
  • Fachstelle für Suchtprävention der Drogenhilfe in Hürth
  • Familien- und Erziehungsberatungsstelle Hürth
  • Frauenforum Brühl Hürth e.V.
  • Internationaler Bund in Frechen und Wesseling