Laufbahnberatung Anlage C – Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife führen

Verantwortlich für die Laufbahnberatung der Schülerinnen und Schüler der Klassen, die zur Fachhochschulreife führen, sind die jeweiligen Bildungsgangleiterinnen und -leiter:

Zweijährige Bildungsgänge:

Frau Marquardt
Herr Nehls

 

Dreijährige Bildungsgänge:

Frau Reuter

Herr Schulz

Jahrgangsstufe 11 bzw. Jahrgangsstufe 11 und 12
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 werden die Schüler*innen und die Eltern im Rahmen der Klassenpflegschaftssitzungen durch die Klassenlehrerinnen und -lehrer ausführlich über die Versetzungsbestimmungen und die damit verbundenen Abschlüsse informiert.

Jahrgangsstufe 12 bzw. 13
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 in zweijährigen Bildungsgängen bzw. zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 in dreijährigen Bildungsgängen werden die Schüler*innen durch die jeweiligen Klassenlehrer*innen bzw. die Bildungsgangsleiter*innen über die festgelegten Prüfungsfächer, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung bzw. zur Berufsabschlussprüfung sowie die Voraussetzungen zum Bestehen der oben genannten Prüfungen informiert.

Sind Sie Schüler*innen eines der oben genannten Bildungsgänge und haben Sie eine Frage zur Laufbahnberatung? Dann wenden Sie sich gerne an die*den für Sie zuständigen Bildungsgangleiter*in und vereinbaren Sie einen Termin.

Laufbahnberatung Anlage D – Bildungsgänge, die zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führen

Verantwortlich für die Laufbahnberatung der Schüler*innen der Klassen, die zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führen, sind die jeweiligen Bildungsgangleiterinnen und die Oberstufenkoordinatorin:

Frau Meyer

Frau Schmitz

Eingangsklasse
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 werden die Schüler*innen und die Eltern im Rahmen der Klassenpflegschaftssitzungen durch die Klassenlehrer*innen ausführlich über die Versetzungsbestimmungen und die damit verbundenen Abschlüsse informiert. Fragen und Probleme, die während der Schulzeit auftreten, können jederzeit mit der Oberstufenkoordinatorin besprochen werden.

Qualifikationsphase
In der Jahrgangsstufe 12 erfolgt in den ersten Tagen des neuen Schuljahres eine Information für Eltern und Schüler*innen über die Bedeutung der nächsten beiden Schuljahre, insbesondere über die Bedingungen für die Zulassung zum Abitur (Block I), die Möglichkeiten der Wahl der Abiturprüfungsfächer sowie die Bedingungen zum Bestehen des Abiturs (Block II). Dies gilt entsprechend für die Berufsabschlussprüfung.
Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auch auf das Erreichen der Fachhochschulreife verwiesen und auf Wunsch näher erläutert.

Zu Beginn der Halbjahre 12.2, 13.1 und 13.2 finden zusätzlich Gespräche über den aktuellen Leistungsstand und die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung statt. Gerade in diesen beiden Jahren ist der Bedarf an persönlicher Beratung besonders hoch, so dass auch hier jederzeit individuelle Beratung durch die Oberstufenkoordinatorin stattfindet.
Am Ende des Jahres 13.2 wird den Schüler*innen ihr individuelles Ergebnis aus Block I mitgeteilt; hier wird der Fokus erneut auf die Bedingungen zum Bestehen der Abiturs und der Assistent*innenausbildung gelegt.